Tesla-Besitzer soll überraschend 1147 Dollar Supercharger-Blockiergebühr bezahlen

Wer auch nach dem Abschluss des Ladevorgangs an einem der Supercharger von Tesla stehen bleibt, muss seit einiger Zeit eine minutenweise berechnete Blockiergebühr bezahlen – in Deutschland zwischen 40 und 80 Cent pro Minute. Dies soll verhindern, dass die Ladestationen als Dauerparkplätze missbraucht werden, kann aber in Einzelfällen unangemessen erscheinende Folgen haben: So bekam der Besitzer eines Model 3 in den USA jetzt eine Blockier-Rechnung über 1147 Dollar, obwohl ihm zuvor von Tesla zugesagt worden sein soll, wegen spezieller Umstände auf diese Gebühren zu verzichten.

Konkret geht es um einen so genanten Urban Supercharger im New Yorker Stadtteil Brooklyn, untergebracht in einer Garage, die nur über einen Parkservice genutzt werden kann – Kunden geben ihr Fahrzeug also an der Einfahrt ab und lassen es von einem Mitarbeiter parken. Genau aus diesem Grund hatte Tesla nach dessen Darstellung dem Besitzer des Model 3 zugesagt, dass an diesem Standort keine Blockiergebühren erhoben werden: Das Problem blockierter Ladeplätze kann dort nicht auftreten, weil die Mitarbeiter alle Fahrzeuge bei Bedarf umparken können.

In den meisten Fällen, so erklärte der Model-3-Besitzer gegenüber dem Blog Teslarati, sei sein Auto vom Supercharger abgesteckt worden, wenn es genügend Strom geladen habe. Wenn dies versäumt worden sei und deshalb Blockiergebüren anfielen, habe Tesla diese jeweils wieder storniert. Aus unbekannten Gründen aber hat sich dies jetzt offenbar geändert: Für Blockieren des Superchargers in dem Brooklyner Parkhaus am 23. Juli und am 1. August wurden ihm 976,12 Dollar und 171,04 Dollar in Rechnungen gestellt und vom Konto abgebucht.

Dies klingt nach einem Versehen, doch wie der Besitzer erklärt, hat Tesla sich nach seiner Beschwerde geweigert, das Geld zurückzuerstatten. Im Gespräch mit einem Vertreter des Unternehmens habe man ihm gesagt, auf die Gebühr werde nur bei der erstmaligen Blockade eines Superchargers verzichtet.

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