Tesla profitiert von deutschen Steuervorteilen für E-Autos mit am stärksten

Von der seit Beginn dieses Jahres geltenden Steuervergünstigung für elektrische Dienstwagen profitieren ausländische Hersteller mindestens so sehr wie deutsche. Unter den neun von Januar bis Mai 2019 in Deutschland am häufigsten neu zugelassenen Firmenautos finden sich nur fünf deutsche Modelle, berichtet Die Welt unter Berufung auf eine Studie des Center Automotive Research (CAR) der Universität Duisburg-Essen.

Zwar nahm mit dem i3 von BMW ein deutsches Fabrikat die Spitze bei den Dienstwagen-Neuzulassungen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres ein – mit 1347 Zulassungen sicherte er sich einen Anteil von 10,6 Prozent. Dicht gefolgt wird er aber vom Model 3 von Tesla, das von Januar bis Mai 1300-mal als Dienstwagen in Deutschland zugelassen wurde.

Laut CAR lag der Tesla bis April sogar vor BMW und rutschte nur wegen einer „kurzzeitigen Lieferverzögerung“ auf Platz 2 ab. Insgesamt wurden im Mai laut Kraftfahrtbundesamt nur 433 Autos von Tesla – private wie dienstliche, und neben Model 3 auch Model S und X – neu zugelassen. Im Juni hat sich diese Zahl jedoch auf 1605 mehr als verdreifacht.

„Das Rennen ist sehr offen, und es ist wahrscheinlich, dass Tesla in den nächsten Monaten mit dem Model 3 die Führungsposition bei den Elektroautos in den Firmen- und Dienstwagenneuzulassungen wieder übernimmt“, zitiert der Welt-Bericht Ferdinand Dudenhöffer vom CAR. Es sei das erste Mal, dass eine ausländische Marke eine so wichtige Position auf dem deutschen Firmenkundenmarkt erobert habe.

Dritter auf der Liste bis Mai 2019 ist mit 1168 neu zugelassenen Dienst-Elektroautos der Typ Renault Zoe, gefolgt vom E-Golf von Volkswagen. Mit 268 Anmeldungen gerade noch in die Top-Neun geschafft hat es der e-tron von Audi, vor ihm liegen noch der elektrische Smart Fortwo, der Hyundai Kona, der Nissan Leaf und der Smart Forfour. Seit Anfang des Jahres müssen die Nutzer von neu zugelassenen Elektroautos den Privatanteil statt mit 1 Prozent nur noch mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern.

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