Nach Sammelklage für den Autopiloten 2.0: Tesla einigt sich auf teilweiser Entschädigung

Wie das Onlinemagazin Electrek berichtet, hat sich Tesla als Beilegung einer Sammelklage, die von einigen Tesla-Besitzern eingeleitet wurde, bereiterklärt, Kunden, die Autos mit „Verbesserte Autopilot-Funktionalität“ gekauft haben, für die langen Verzögerungen bei der Einführung der durch das Paket versprochenen Funktionen teilweise zu entschädigen.

Wenn der Vergleich vom Gericht genehmigt wird, zahlt Tesla zwischen 20 US-Dollar und 280 US-Dollar an alle US-Tesla-Besitzer, die zwischen Oktober 2016 und September 2017 Autos mit der verbesserten Autopilot-Funktionalität gekauft oder geleast haben.

Im Oktober 2016 führte Tesla eine neue Autopilot-Hardware, besser bekannt als Autopilot 2.0, ein und versprach, eine Reihe neuer Funktionen über Over-the-Air Software-Updates für die Besitzer freizugeben. Die neue Hardware soll zukünftig sogar vollständig autonomes Fahren gewährleisten.

Den Autopiloten 2.0 gibt es in zwei Ausführungen: Einmal zu einem Aufpreis von 5.000 US-Dollar als „Verbesserte Autopilot-Funktionen“, womit erweiterte Funktionen verfügbar sein sollen, die wiederum auf Funktionen des ursprünglichen Autopiloten beruhten. Darüber hinaus kann man für weitere 3.000 US-Dollar das Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ freischalten lassen – was bislang jedoch nicht verfügbar ist.

Bereits bis zum Dezember 2016, also nur wenige Monate nach der Einführung der Hardware, wollte die Funktionsparität des Autopiloten 2.0 mit dem Vorgänger erreichen. Wie sich jedoch zeigte, hatte sich der Autobauer verschätzt und konnte dieses Ziel nicht erreichen, zumal man mit der neu eingeführten „Tesla Vision“-Technologie die Technologie des bisherigen Zulieferers Mobileye ersetzen musste.

Zwar wurden in den darauffolgenden Monaten einige Software-Updates eingespielt, doch erst mit dem Update im März 2017 sind sich die Kunden dieser Fahrzeuge einig, dass der Autopilot 2.0 nun besser als der Vorgänger ist. Dennoch fehlen weiterhin einige Funktionen, die beim Kauf versprochen wurde, darunter die automatische Auf- und Abfahrt von Autobahnen (On-ramp to Off-ramp) und das Smart Summon („intelligentes“ Herbeirufen). Deshalb haben mehrere Eigentümer im Jahr 2017 eine Sammelklage im Namen aller Tesla-Besitzer mit Autopilot 2.0 eingereicht.

Tesla wurde vorgeworfen, gewusst zu haben, dass man diese Funktionen nicht in der kommunizierten Zeit liefern könne – dem Unternehmen wird Betrug und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Hingegen gab das Unternehmen zu, überoptimistisch geplant zu haben. Dennoch widerspricht man der Aussage, Kunden absichtlich in die Irre geführt zu haben.

Die Kläger forderten verschiedene Maßnahmen von Tesla ein, darunter den Rückkauf der mit der Autopilot 2.0 ausgestatteten Fahrzeuge, die Rückerstattung der gezahlten Prämien für die Pakete „Verbesserte Autopilot-Funktionalität“ und „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ und einen nicht näher genannten Betrag als Strafzahlung.

Tesla stimmt teilweiser Entschädigung zu

Tesla hat nun mit den Klägern eine Einigung erzielen können, die auf einer teilweisen Entschädigung beruht. Demnach will der Elektroautobauer 5.032.530 US-Dollar in einen Vergleichsfonds investieren, um die Kunden zu entschädigen, die ein solches Fahrzeug mit entsprechender Hardware besitzen, das ihnen am oder vor dem 30. September 2017 geliefert wurde. Der Fonds wird auch für die mit dem Prozess verbundenen Koste verwendet.

Wenn der Vergleich vom Gericht genehmigt wird, fallen die Entschädigungen wie folgt an:

In der Vereinbarung war das Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ nicht enthalten. Vermutlich hat Tesla hier eine „sicherere“ Sprache im Hinblick auf die geplante Veröffentlichung verwendet, zumal diese Funktionen auch von behördlichen Genehmigungen abhängen.

Entschädigung soll für Kunden weltweit gelten

Sollte das Gericht diese Vereinbarung genehmigen, wird Tesla an alle Kunden eine Mitteilung verschicken und eine entsprechende Webseite einrichten, auf der die Eigentümer entscheiden können, ob sie sich für den Vergleich entscheiden oder nicht. Zwar gilt das Angebot zunächst nur für US-Kunden, doch erklärt sich Tesla bereit, es auch für Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten zur Verfügung stellen, zumal auch diese Kunden von verzögerten Updates geplagt waren.

Tesla äußerte sich in einer offiziellen Stellungnahme wie folgt:

Seit der Einführung unserer zweiten Generation von Autopilot-Hardware im Oktober 2016 bieten wir weiterhin Software-Updates an, die zu einer erheblichen Verbesserung der Autopilot-Funktionalität geführt haben. Dazu gehörte eine umfassende Überarbeitung der zugrunde liegenden Architektur unserer Autopilot-Software, die eine Verbesserung der maschinellen Lernfähigkeiten ermöglichte. Unser neuronales Netz, das mit dem Wachstum unserer Kundenflotte wächst, ist in der Lage, mehr hochwertige Daten als je zuvor zu sammeln und zu analysieren, so dass wir im Jahr 2018 und darüber hinaus eine Reihe neuer Autopilot-Funktionen einführen können. Die Resonanz der Kunden auf unsere jüngsten Autopilot-Updates war überwältigend positiv, so dass wir wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Im Laufe der Zeit, seit wir Hardware 2 zum ersten Mal vorgestellt haben, wurde klar, dass es länger dauerte, diese Funktionen einzuführen, als wir es uns gewünscht oder zunächst erwartet hätten. Wir wollen für diese Kunden das Richtige tun, so dass wir als Teil einer vorgeschlagenen Vergleichsvereinbarung für eine im letzten Jahr eingereichte Sammelklage vereinbart haben, Kunden zu entschädigen, die Autopilot auf Hardware 2-Fahrzeugen gekauft haben, die länger als erwartet auf diese Funktionen warten mussten. Wenn der Vergleich vom Gericht genehmigt wird, erhalten die Kunden unterschiedliche Beträge, je nachdem, wann sie ihre Fahrzeuge gekauft und abgenommen haben. Obwohl der Vergleich spezifisch für Kunden in den USA ist, haben wir beschlossen, alle Kunden weltweit auf die gleiche Weise zu entschädigen, wenn er vom Gericht genehmigt wird. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, aber es ist das Richtige.

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