Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat ein Bundesrichter in San Francisco eine Wertpapierbetrugsklage, in der Tesla-Aktionäre das Unternehmen und Elon Musk beschuldigten, sie über den Fortschritt der Produktion ihres Model-3-Fahrzeugs irrezuführen, abgewiesen. In der am Montag veröffentlichten Begründung heißt es, dass die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze „Unternehmen nicht dafür bestrafen, dass sie ihre Ziele nicht erreicht haben“.
Der Fall ist von den Prozessen getrennt, die Tesla und Musk beschuldigen, durch Musks Tweets vom 7. August über eine mögliche Privatisierung Teslas, Leerverkäufer (Short-Seller) benachteiligt zu haben. Musk hat eine mögliche Privatisierung mittlerweile jedoch wieder abgeschlagen.
Bei der Wertpapierbetrugsklage beschuldigen die Aktionäre Musk, bei der Einführung des Model 3 im Juli 2017 bereits gewusst zu haben, dass das Unternehmen für das Produktionsziel von 5.000 Model 3 pro Woche „bedauerlich unvorbereitet“ war. Der Aktienkurs sei zudem bis zur Absenkung des Produktionsziels im November überhöht gewesen.
US-Bezirksrichter Charles Breyer sagte jedoch, dass die Aktionäre nicht zeigen konnten, dass Tesla auf eine möglicherweise geringere Produktion eindeutiger hätte hinweisen müssen. Hätten sie hingegen beweisen können, dass Tesla sich sehr wohl der Tatsache bewusst war, das Ziel nicht erreichen zu können, hätten die Kläger Recht zugesprochen bekommen. Dies war jedoch nicht Fall. Die Kläger hätten nun bis zum 28. September Zeit, ihre Beschwerde zu ändern.